
IR in Sondersituationen
In Sondersituationen erfordert die Kapitalmarktkommunikation Instrumente, die ein Emittent möglicherweise noch nie eingesetzt hat.
Gut, wenn man hier einen Partner an seiner Seite weiß, der aufgrund seiner langjährigen Erfahrung aus einer Sondersituation fast eine „Normal“-Situation machen kann.
Unsere IR-Beratung in Sondersituationen umfasst folgende Schwerpunkte und Spezialkompetenzen:
Krisenkommunikation: So vielfältig die Krisen sein können, so vielfältig sind häufig die Lösungsmöglichkeiten in der Kommunikation.
Prognoseverfehlung: Das Verpassen der Jahresziele erfordert besondere Maßnahmen, um die Glaubwürdigkeit des Managements zu erhalten.
Reporting: Eine Versagung des Testats oder Prüfungshemmnisse erfordern einen gezielten Umgang in Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und im weiteren Veröffentlichungsprozedere – schon allein aus Haftungsgründen.
M&A: Die M&A-Kommunikation endet nie mit dem Closing. Investorenkontakte müssen gerade nach einer Transaktion fortlaufend durch gezielte IR-Instrumente betreut werden, um Richtung und Orientierung in der neuen Unternehmensphase zu geben.
Hauptversammlung: Unsicheren Mehrheitsverhältnissen kann im Vorfeld der HV wirksam begegnet werden.
Aktivistische Aktionäre: Bestens informierte Aktivisten treffen auf überraschte Emittenten – eine gute IR-Beratung kann helfen, Voraussetzungen für einen ebenbürtigen Dialog zu schaffen.
Feindliche Übernahme: Zu einer schlagkräftigen Task Force gehört unbedingt auch eine IR, die die gesamte Bandbreite der Instrumente kennt und sinnvoll einsetzen kann.